Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt- und Kurbücherei Bad Rappenau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite buecherei.badrappenau.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die auf der Website hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
Die Stadt- und Kurbücherei Bad Rappenau bemüht sich, von ihr selbst erstellte PDF-Dateien in Zukunft barrierefrei zu gestalten. Bei PDF-Dateien von Dritten ist eine entsprechende Bearbeitung jedoch nicht möglich.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Manchmal nutzt die Stadt- und Kurbücherei Bad Rappenau Angebote von anderen Anbietern, zum Beispiel im Veranstaltungskalender. Auf die barrierefreie Gestaltung dieser Angebote hat die Stadt- und Kurbücherei keinen Einfluss.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.05.2025 erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie Barrieren auf unserer Webseite buecherei.badrappenau.de melden möchten, können Sie gerne unter folgender Adresse Kontakt mit uns aufnehmen:
Leitung der Stadt- und Kurbücherei Bad Rappenau
Heinsheimer Str. 16
74906 Bad Rappenau
Tel. 07264/4169
E-Mail: buecherei@badrappenau.de
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden. Bitte beschreiben Sie uns die Barriere so genau wie möglich.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich ebenfalls an unsere Leitung wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls Sie innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist keine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.